19 U 113/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-01-11, 19 U 113/12
Oberlandesgericht Köln, 2013-01-11, 19 U 113/12
19 U 113/12Obergericht11.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 113/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-11
Aktenzeichen: 19 U 113/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0111.19U113.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 06.06.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 17 O 266/11 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 16.108,08 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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