24 U 83/12•Oberlandesgericht Köln, 2013-01-08, 24 U 83/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 83/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-08
Aktenzeichen: 24 U 83/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0108.24U83.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 04. April 2012 – 21 O 279/11 – unter Verwerfung der weitergehenden Berufung als unzulässig teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 75 % und der Beklagte 25 %. Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin 61 % und der Beklagte 39 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
- Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 540 Absatz 2 ZPO aufgrund entsprechender Anwendung des § 313 a ZPO abgesehen. -
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