Oberlandesgericht Köln, 2013-01-08, 15 U 45/12

15 U 45/12Obergericht08.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 45/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-08

Aktenzeichen: 15 U 45/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:0108.15U45.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.3.2012 (32 O 317/11) abgeändert und die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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