19 U 34/10•Oberlandesgericht Köln, 2012-12-21, 19 U 34/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 34/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-21
Aktenzeichen: 19 U 34/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1221.19U34.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das am 03.02.2010 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 7 O 1/09 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz vom Kläger zu 57 % und von der Beklagten zu 43 % zu tragen sind.
II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
III. Im Hinblick auf die fortdauernde Parteistellung des Klägers wird die Revision zugelassen.
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