Oberlandesgericht Köln, 2012-12-21, 19 U 34/10

19 U 34/10Obergericht21.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 34/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-21

Aktenzeichen: 19 U 34/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1221.19U34.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 03.02.2010 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 7 O 1/09 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz vom Kläger zu 57 % und von der Beklagten zu 43 % zu tragen sind.

II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

III. Im Hinblick auf die fortdauernde Parteistellung des Klägers wird die Revision zugelassen.

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