Oberlandesgericht Köln, 2012-12-21, 19 U 181/11

19 U 181/11Obergericht21.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 181/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-21

Aktenzeichen: 19 U 181/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1221.19U181.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.09.2011 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 17 O 16/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil sowie das Berufungsurteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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