Oberlandesgericht Köln, 2012-12-20, 2 Ws 886/12

2 Ws 886/12Obergericht20.12.2012

Regest

Zur Zulässigkeit der Haltung eines Wellensittichs während der Untersuchungshaft

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 886/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-20

Aktenzeichen: 2 Ws 886/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1220.2WS886.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Zur Zulässigkeit der Haltung eines Wellensittichs während der Untersuchungshaft

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

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