10 U 12/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-12-20, 10 U 12/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 U 12/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-20
Aktenzeichen: 10 U 12/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1220.10U12.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Mai 2012 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln (5 O 113/09) wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streithelfer trägt seine im Berufungsverfahren entstandenen Kosten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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