Oberlandesgericht Köln, 2012-12-14, 2 Ws 853/12

2 Ws 853/12Obergericht14.12.2012

Regest

Der uneingeschränkte Verzicht auf Rechtsmittel gegen ein Urteil erstreckt sich regelmäßig auch auf die Kostenentscheidung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 853/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-14

Aktenzeichen: 2 Ws 853/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1214.2WS853.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Der uneingeschränkte Verzicht auf Rechtsmittel gegen ein Urteil erstreckt sich regelmäßig auch auf die Kostenentscheidung.

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Beschwerdeführerin als unzulässig verworfen.

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