19 U 125/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-12-14, 19 U 125/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-12-14, 19 U 125/12
19 U 125/12Obergericht14.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 125/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-14
Aktenzeichen: 19 U 125/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1214.19U125.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 03.07.2012 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 15 O 424/11 - wird zurückgewiesen.
Der Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil des Landgerichts Köln – 15 O 424/11 - sind vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können jeweils die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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