Oberlandesgericht Köln, 2012-12-14, 19 U 125/12

19 U 125/12Obergericht14.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 125/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-14

Aktenzeichen: 19 U 125/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1214.19U125.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 03.07.2012 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 15 O 424/11 - wird zurückgewiesen.

Der Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil des Landgerichts Köln – 15 O 424/11 - sind vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können jeweils die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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