18 U 218/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-12-13, 18 U 218/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-12-13, 18 U 218/11
18 U 218/11Obergericht13.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 218/11 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-13
Aktenzeichen: 18 U 218/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1213.18U218.11.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Das am 8.7.2011 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 89 O 4/07 – wird in Bezug auf die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
Soweit auf die Widerklage festgestellt worden ist,
-
dass der Kläger verpflichtet ist, bei der Anmeldung des Entzugs seiner Vertretungsmacht für die H zur Eintragung in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Köln (HRA 7281) mitzuwirken, und
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dass der Kläger verpflichtet ist, bei der Anmeldung des Eintritts des Beklagten zu 3) in die H und der Anmeldung der Vertretungsmacht des Beklagten zu 3) als geschäftsführender Gesellschafter der H zur Eintragung in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Köln (HRA 7281) mitzuwirken,
ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000 € vorläufig vollstreckbar.
Im Übrigen das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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