17 W 109/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-12-10, 17 W 109/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-12-10, 17 W 109/12
17 W 109/12Obergericht10.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 109/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-10
Aktenzeichen: 17 W 109/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1210.17W109.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Aufgrund der sofortigen Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Vergleichs vor dem OLG Köln vom 13. Oktober 2010 sind von der Beklagten an den Kläger 1.083,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 21. Januar 2011 zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.
Die Gerichtsgebühr wird auf 1/2 ermäßigt.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren:
Obsiegen des Klägers: 383,48 €
Unterliegen des Klägers: 1.395,39 € x 65 % 907,00 €
1.290,48 €
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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