19 Sch 22/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-11-27, 19 Sch 22/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-11-27, 19 Sch 22/12
19 Sch 22/12Obergericht27.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 22/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-27
Aktenzeichen: 19 Sch 22/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1127.19SCH22.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Der zwischen den Parteien ergangene Schiedsspruch des Schiedsgerichts durch Herrn Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwalt L, B Straße xx, L vom 23.05.2012 wird mit folgendem Tenor für vollstreckbar erklärt:
Die Antragsgegner wird verurteilt, an den Antragsteller 6.042,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab dem 01.01.2004 zu zahlen.
Die darüber hinaus gehenden Ansprüche beider Parteien werden abgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens zu 96 %, der Antragsteller zu 4 %.
Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
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