5 U 47/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-11-26, 5 U 47/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 47/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-26
Aktenzeichen: 5 U 47/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1126.5U47.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. März 2012 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 114/09 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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