Oberlandesgericht Köln, 2012-11-26, 5 U 47/12

5 U 47/12Obergericht26.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 47/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-11-26

Aktenzeichen: 5 U 47/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1126.5U47.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. März 2012 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 114/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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