2 Ws 792/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-11-26, 2 Ws 792/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-11-26, 2 Ws 792/12
2 Ws 792/12Obergericht26.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 792/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-26
Aktenzeichen: 2 Ws 792/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1126.2WS792.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers sowie die des Angeschuldigten werden als unbegründet verworfen.
Die Kosten der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft trägt die Landeskasse; im Übrigen fallen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils den Beschwerdeführern zur Last.
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