Oberlandesgericht Köln, 2012-11-23, 20 U 163/12

20 U 163/12Obergericht23.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 163/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-23

Aktenzeichen: 20 U 163/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1123.20U163.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Juli 2012 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 336/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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