16 U 80/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-11-21, 16 U 80/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 80/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-21
Aktenzeichen: 16 U 80/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1121.16U80.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.04.2012 verkündete Urteil der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 37 O 284/11 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 19.288,00 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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