13 U 234/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-11-07, 13 U 234/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-11-07, 13 U 234/11
13 U 234/11Obergericht07.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 234/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-07
Aktenzeichen: 13 U 234/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1107.13U234.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.10.2011 – 30 O 105/10 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten zu 2) und 3) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten zu 1) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.