Oberlandesgericht Köln, 2012-10-25, 18 U 37/12

18 U 37/12Obergericht25.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 37/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-25

Aktenzeichen: 18 U 37/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1025.18U37.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 3.2.2012 verkündete Teilurteil des Landgerichts Köln ‑ 21 O 914/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Das Teilurteil des Landgerichts und das vorliegende Berufungsurteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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