14 U 9/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-10-23, 14 U 9/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 U 9/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-23
Aktenzeichen: 14 U 9/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1023.14U9.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13. Oktober 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Köln abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen, die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 10.000 € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.