4 UF 71/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-10-16, 4 UF 71/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 71/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-16
Aktenzeichen: 4 UF 71/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1016.4UF71.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Annehmenden und auf deren geänderten Antrag vom 13.8.2012 hin wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 24.2.2012 abgeändert und wie folgt neugefasst :
Das Kind L, geboren am 00.00.2010 in L2, wird von der Annehmenden als Kind angenommen. Der Name der Angenommenen bleibt unverändert.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben - im Übrigen trägt die Annehmende die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Verfahrenswert für beide Rechtszüge wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
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