2 Wx 258/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-10-10, 2 Wx 258/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-10-10, 2 Wx 258/11
2 Wx 258/11Obergericht10.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 258/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-10
Aktenzeichen: 2 Wx 258/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1010.2WX258.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Das Amtsgericht – Grundbuchamt – wird angewiesen, über den mit Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten vom 18.11.2011 eingereichten Grundbuchberichtigungsantrag unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden und ihn nicht aus den Gründen des Beschlusses des Amtsgerichts vom 29.11.2011 und des Nichtabhilfebeschlusses vom 08.12.2011 abzulehnen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.