Oberlandesgericht Köln, 2012-10-05, 6 U 56/12

6 U 56/12Obergericht05.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 56/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-05

Aktenzeichen: 6 U 56/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1005.6U56.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.02.2012 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 118/11 – wird zurückgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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