5 U 104/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-10-04, 5 U 104/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 104/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-04
Aktenzeichen: 5 U 104/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:1004.5U104.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.3.2012 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 24/12 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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