7 U 36/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-09-25, 7 U 36/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 36/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-25
Aktenzeichen: 7 U 36/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0925.7U36.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 01.03.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (27 O 341/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 24.000,00 € festgesetzt.
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