19 U 79/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-09-20, 19 U 79/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 79/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-20
Aktenzeichen: 19 U 79/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0920.19U79.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
I. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 13.04.2012 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 396/11 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
II. Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
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