19 U 49/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-09-13, 19 U 49/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 49/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-13
Aktenzeichen: 19 U 49/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0913.19U49.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
I. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 28.02.2012 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 27 O 329/11 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
II. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
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