2 Ws 644/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-09-07, 2 Ws 644/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-09-07, 2 Ws 644/12
2 Ws 644/12Obergericht07.09.2012
Regest
Derzeit besteht in Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche Grundlage für eine Zwangsbehandlung eines gem. § 126a StPO Untergebrachten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 644/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-07
Aktenzeichen: 2 Ws 644/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0907.2WS644.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Derzeit besteht in Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche Grundlage für eine Zwangsbehandlung eines gem. § 126a StPO Untergebrachten.
Tenor
Der Beschluss des Landgerichts Köln vom 27.08.2012 wird aufgehoben; die Anordnung einer „Zwangsmedikation“ des Untergebrachten ist unzulässig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der darin entstandenen notwendigen Auslagen des Untergebrachten trägt die Staatskasse.
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