Oberlandesgericht Köln, 2012-09-07, 1 U 50/11

1 U 50/11Obergericht07.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 50/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-07

Aktenzeichen: 1 U 50/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0907.1U50.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten sowie der Streithelfer zu 1. bis 3. gegen das am 08.06.2011 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln, 91 O 102/08, wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Die Streithelfer tragen ihre Kosten selbst.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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