7 U 18/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-09-06, 7 U 18/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 18/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-06
Aktenzeichen: 7 U 18/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0906.7U18.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 31.01.2012 – 7 O 225/09 – wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 31.01.2012 – 7 O 225/09 - abgeändert:
Die Klage wird in vollem Umfange abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits (einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens Landgericht Aachen 7 OH 1/08) tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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