Oberlandesgericht Köln, 2012-04-25, 5 U 28/06

5 U 28/06Obergericht25.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 28/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-25

Aktenzeichen: 5 U 28/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0425.5U28.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.12.2005 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 123/02 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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