5 U 172/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-04-18, 5 U 172/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 172/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-18
Aktenzeichen: 5 U 172/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0418.5U172.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 13.7.2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 154/07 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 1) zu 98% und der Klägerin zu 2) zu 2% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägerinnen wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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