19 U 99/09•Oberlandesgericht Köln, 2012-04-13, 19 U 99/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 99/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-13
Aktenzeichen: 19 U 99/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0413.19U99.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 29.06.2009 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 86 O 58/08 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung sowie des Nichtzulassungsbeschwerde- und Revisionsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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