Oberlandesgericht Köln, 2012-04-12, 18 U 306/11

18 U 306/11Obergericht12.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 306/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-12

Aktenzeichen: 18 U 306/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0412.18U306.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 22.11.2011– 22 O 589/08 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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