16 W 30/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-03-30, 16 W 30/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 30/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-30
Aktenzeichen: 16 W 30/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0330.16W30.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 30.08.2011 – 12 O 494/09 – in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 30.09.2011 teilweise abgeändert und der Streitwert hinsichtlich der Streithelferin zu 1) auf 60.764,97 € und hinsichtlich der Streithelferin zu 2) auf 3.129,70 € festgesetzt.
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