2 Ws 227/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-03-27, 2 Ws 227/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-03-27, 2 Ws 227/12
2 Ws 227/12Obergericht27.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 227/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-27
Aktenzeichen: 2 Ws 227/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0327.2WS227.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
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Die von dem Angeklagten an den Nebenkläger zu erstattenden Kosten werden über den in dem angefochtenen Beschluss festgesetzten Betrag (245,60 € abzüglich aus der Landeskasse bereits erstatteter 150 €) hinaus auf weitere 257,04 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 05.01.2012 festgesetzt.
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Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die darin dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen hat der Angeklagte zu tragen.
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