Oberlandesgericht Köln, 2012-03-16, 6 U 206/11

6 U 206/11Obergericht16.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 206/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-16

Aktenzeichen: 6 U 206/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0316.6U206.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UrhG §§ 19 a, 99

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.09.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 41/11 –wird zurückgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits und der Streithilfe hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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