Oberlandesgericht Köln, 2012-03-14, 6 W 42/12

6 W 42/12Obergericht14.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 42/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-03-14

Aktenzeichen: 6 W 42/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0314.6W42.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 5

Tenor

I. Der Antragsgegnerin wird untersagt, beim Vertrieb des in ihrem Produktprogramm 2012 angebotenen Staubsaugers GALILEO zu behaupten,

  1. „ohne Saugkraftverlust“ und/oder

  2. „konstante Saugkraft“

wenn dies wie nachstehend in schwarz/weiß wiedergegeben geschieht:

(*)

II.Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Falle mehrfacher Zuwiderhandlung bis zu insgesamt 2 Jahren, die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer angedroht.

III.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

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