Oberlandesgericht Köln, 2012-03-14, 13 U 163/10

13 U 163/10Obergericht14.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 163/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-14

Aktenzeichen: 13 U 163/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0314.13U163.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20.7.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (3 O 188/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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