4 UF 267/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-03-12, 4 UF 267/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-03-12, 4 UF 267/11
4 UF 267/11Obergericht12.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 267/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-12
Aktenzeichen: 4 UF 267/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0312.4UF267.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde wird der am 18.10.2011 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Brühl – 33 F 193/11 – teilweise dahin abgeändert, dass unter Zurückweisung des Rechtsmittels und des weitergehenden Antrages im Übrigen mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechtes, welches allein bei der Kindesmutter verbleibt, die elterliche Sorge auf die Kindeseltern gemeinsam (Antragsteller und Antragsgegnerin) übertragen wird.
Die Kosten des gesamten Sorgerechtsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Antragsgegnerin wird zur Rechtsverteidigung im Beschwerdeverfahren des Antragstellers ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt M. in I. bewilligt.
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