20 U 234/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-03-02, 20 U 234/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-03-02, 20 U 234/11
20 U 234/11Obergericht02.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 234/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-02
Aktenzeichen: 20 U 234/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0302.20U234.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. November 2011 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 3/10 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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