15 W 78/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-03-01, 15 W 78/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 W 78/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-01
Aktenzeichen: 15 W 78/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0301.15W78.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Streitverkündeten wird der Beschluss der Vorsitzenden der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 06.11.2011 – 86 OH 2/11 – abgeändert und festgestellt, dass die Streitverkündete dem Verfahren auf Seiten der Antragsgegnerin mit Wirkung zum 20.10.2011 wirksam beigetreten ist.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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