Oberlandesgericht Köln, 2012-03-01, 15 W 78/11

15 W 78/11Obergericht01.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 W 78/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-03-01

Aktenzeichen: 15 W 78/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0301.15W78.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Streitverkündeten wird der Beschluss der Vorsitzenden der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 06.11.2011 – 86 OH 2/11 – abgeändert und festgestellt, dass die Streitverkündete dem Verfahren auf Seiten der Antragsgegnerin mit Wirkung zum 20.10.2011 wirksam beigetreten ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.