Oberlandesgericht Köln, 2011-12-28, 5 U 135/11

5 U 135/11Obergericht28.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 135/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-28

Aktenzeichen: 5 U 135/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1228.5U135.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Juni 2011 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 10 O 49/11 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte wird des eingelegten Rechtsmittels der Berufung gegen das am 14. Juni 2011 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 10 O 49/11 - für verlustig erklärt, nachdem er die Berufung zurück genommen hat.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden insgesamt der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

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