2 Ws 796/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-12-22, 2 Ws 796/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-12-22, 2 Ws 796/11
2 Ws 796/11Obergericht22.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 796/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-22
Aktenzeichen: 2 Ws 796/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1222.2WS796.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass das Ordnungsgeld auf 400 €, ersatzweise 4 Tage Ordnungshaft herabgesetzt wird.
Die weitergehende Beschwerde wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer. Jedoch wird die Beschwerdegebühr auf 20 € ermäßigt.
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