Oberlandesgericht Köln, 2011-12-22, 2 Ws 796/11

2 Ws 796/11Obergericht22.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 796/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-22

Aktenzeichen: 2 Ws 796/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1222.2WS796.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass das Ordnungsgeld auf 400 €, ersatzweise 4 Tage Ordnungshaft herabgesetzt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer. Jedoch wird die Beschwerdegebühr auf 20 € ermäßigt.

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