Oberlandesgericht Köln, 2011-12-20, 9 U 142/11

9 U 142/11Obergericht20.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 142/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-20

Aktenzeichen: 9 U 142/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1220.9U142.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.06.2011 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 20 O 467/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens und der Streithelferin werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die jeweils vollstreckende Gegenpartei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Gegenpartei Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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