Oberlandesgericht Köln, 2011-12-20, 15 U 89/11

15 U 89/11Obergericht20.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 89/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-20

Aktenzeichen: 15 U 89/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1220.15U89.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.05.2011 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln in der Fassung des Tatbestandsberichtigungsbeschlusses vom 08.06.2011 - 91 O 68/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % der aus diesem Urteil vollstreckbaren Summe abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor eine Sicherheitsleistung in derselben Höhe erbringt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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