16 W 35/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-12-12, 16 W 35/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 35/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-12
Aktenzeichen: 16 W 35/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1212.16W35.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 11.10.2011 – 18 O 332/11 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.378,17 € festgesetzt.
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