27 UF 174/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-12-08, 27 UF 174/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-12-08, 27 UF 174/11
27 UF 174/11Obergericht08.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 174/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-08
Aktenzeichen: 27 UF 174/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1208.27UF174.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 4. (VBL) vom 08.09.2011 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegburg vom 22.08.2011 (324 F 153/09) dahin abgeändert, dass nur die Kürzung der Versorgung des Antragstellers bei der Beteiligten zu 3. ausgesetzt wird, nicht hingegen auch die Versorgung bei der Beteiligten zu 4. (VBL).
Hinsichtlich der ersten Instanz bleibt es bei der Kostenentscheidung des Amts-gerichts. In der Beschwerdeinstanz werden Gerichtskosten nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
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