19 U 131/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-12-02, 19 U 131/10
Oberlandesgericht Köln, 2011-12-02, 19 U 131/10
19 U 131/10Obergericht02.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 131/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-02
Aktenzeichen: 19 U 131/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1202.19U131.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
-
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 14.07.2010 – Aktenzeichen: 90 O 78/08 – wird zurückgewiesen.
-
Die Widerklage der Beklagten wird als unzulässig verworfen.
-
Die Kosten der Berufungsinstanz hat die Klägerin zu tragen.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
-
Die Revision wird nicht zugelassen
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.