Oberlandesgericht Köln, 2011-11-30, 13 U 158/09

13 U 158/09Obergericht30.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 158/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-30

Aktenzeichen: 13 U 158/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1130.13U158.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 13.08.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (1 O 724/08) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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