Oberlandesgericht Köln, 2011-11-29, 2 X (Not) 11/11

2 X (Not) 11/11Obergericht29.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 X (Not) 11/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-29

Aktenzeichen: 2 X (Not) 11/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1129.2X.NOT11.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Senat für Notarsachen

Tenor

Die gegen den Kläger gerichtete Disziplinarverfügung des Beklagten vom 12.05.2011 – I Sch 126 - wird aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der getroffenen Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.